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Pressemitteilung vom 29. Juni 2009:
Das positive Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 05. 05. 2009 (Urteil der 19. Kammer - VG 19 A 91.07) ist rechtskräftig! „Salon Prestige darf weiter betrieben werden." Die Frist zur Einlegung der Berufung ist abgelaufen. Außerdem wurde zuvor auf politischer Ebene im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Entscheidung getroffen, das Urteil zu akzeptieren.
Damit folgte die Politik dem Gericht und erkannte die Realitäten an: prostitutive Einrichtungen sind so verschieden, dass man sie nicht per se über einen Kamm scheren kann und erst recht wird ihnen keine Typisierung, wie sie im Baurecht für andere Gewerbe üblich sind, gerecht.
Das Gericht hatte sich in einem aufwendigen Gerichtsverfahren erstmals mit den örtlichen Begebenheiten, aber auch mit den Geschäftsstrukturen und den Arbeitsbedingungen auseinandergesetzt. Zudem hatten alle angehörten Experten bestätigt, dass der Salon Prestige ruhig und diskret, fast unauffällig geführt wird und mit keinerlei Störungen in Verbindung gebracht werden kann.
Damit waren alle (klischeehaften) Vorwürfe des Bauamtes widerlegt worden, dass sich zudem immer nur auf Gerichtsurteile, hauptsächlich auf die von Eilverfahren bezogen hatte. Die Baugesetze, besonders das Bauplanungsrecht und die Baunutzungsverordnung nennen dagegen Prostitution und Bordelle mit keinem Wort und enthalten auch keinerlei Regelungen für diese Branche. Auch ist ihnen grundsätzlich eine sozialethische Bewertung fremd.
Das umfangreiche und herausragende Urteil dürfte danach sowohl Signalwirkung für alle anderen anhängigen Verfahren haben, als auch für die Politik und Verwaltung Anlass sein, nun endlich klare Regelungen und Rechtssicherheit - nach einer Einzelfallprüfung - zu schaffen und das Prostitutionsgesetz weiter umzusetzen.
Nach dem Aufsehen erregenden Prozess in Sachen Cafe Pssst! (im Jahre 2001) im Bereich des Gewerberechtes hat damit erneut das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für Furore und für einen Paradigmenwechsel, nun im Baurecht, gesorgt.
Gerichtsurteil "Salon Prestige" als pdf
Stephanie Klee
- Erfolg für Berliner Wohnungsbordelle -
Politik und Verwaltung haben sich lange gesperrt: sie wollten keine Entscheidung treffen, die den Wirklichkeiten und den Zielvorgaben des Prostitutionsgesetzes entsprachen. Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem ersten Hauptsacheverfahren entschieden und mit Urteil vom 05. 05. 2009 für Recht erkannt: „"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden." (Urteil vom 05. 05. 2009 - VG 19 A 91.07) Damit wurde nach einem jahrelangen politischen Streit ein entscheidender Sieg - über den Einzelfall hinaus - für die gesamte Prostitutionsbranche in Deutschland und speziell in Berlin erzielt. Das bemerkenswerte Urteil hat Signalwirkung für ähnlich geartete Fälle und wird von historischer Bedeutung sein wie seinerzeit der Fall des Unsittlichkeitsdogmas im Gewerberecht (Fall Felicitas Weigmann/Cafe Pssst!).
Nach einem Ortstermin und einer umfangreichen Beweisaufnahme war das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei dem Salon Prestige um eine „prostitutiven Einrichtung" handelt, bzw. um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden und daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässigen Gewerbebetrieb in einem Mischgebiet.
Damit war das Gericht zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie unzählige PolitikerInnen und Beamte zuvor nach unzähligen Gesprächen und „Bordellbesichtigungen": bordellartige Betriebe in Wohnhäusern zeichnen sich i. d. R. durch ein besonderes Betriebskonzept aus, das geprägt ist von Ruhe, Diskretion und Anonymität. Mehr ist nicht!
Dies bestätigten auch die sachverständigen Zeugen vor Gericht:
• Herr Geppert, der zuständige Kontaktbereichsbeamter bestätigte die Unauffälligkeit des Betriebes,
• Heike Rudat, die Leiterin des Dezernats „Organisierte Kriminalität - Rotlichtkriminalität" bestätigte das Fehlen von Kriminalität und befürwortete zudem die Konzessionierung dieser „Wohnungsbordelle", was auch zu mehr Transparenz führe,
• Wiltrud Schenk, die leitende Sozialarbeiterin des Gesundheitsamts Charlottenburg-Wilmersdorf sprach von guten Arbeitsbedingungen und
• Beate Leopold konnte als Soziologin auf die wissenschaftlich erhobenen Daten und Fakten ihres Gutachtens „Berliner Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten" verweisen, wobei der Salon Prestige eins der untersuchten Bordelle darstellte.
Insgesamt setzte sich das Verwaltungsgericht erstmals und ausführlich mit so ziemlich allen Aspekten der Prostitution auseinander und kam, neben einer neuen Wortschöpfung, der „prostitutiven Einrichtung" als Oberbegriff, u. a. zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen bordellartigen Betriebe so verschieden sind und z. T. nicht miteinander verglichen werden können, dass eine typisierende Betrachtung, wie sie im Baurecht die Regel ist, bei der bauplanungsrechtlichen Bewertung von Bordellen ausscheidet. Außerdem unterstrichen sie, dass sich eine sozialethische Betrachtung bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Bordellen grundsätzlich verbietet und bestätigten damit ausdrücklich die unmoralische Intention des Baurechts - erst recht bei einem "nicht feststellbaren Störpotentials".
Im Fall des „Salon Prestige" wurde auf jeden Fall gerichtlich bestätigt, dass keinerlei Störungen vorliegen und auch in der Zukunft nicht zu erwarten sind. Dieses Bordell darf also weiter betrieben werden und das Bauamt muss ihm eine Nutzungsgenehmigung erteilen.
Natürlich stellt sich jetzt die Frage nach der Fortsetzung:
• Wird das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen?
• Werden die PolitikerInnen das Urteil umsetzen und durch klare, realitätsangepaßte, einheitliche Regelungen ein einheitliches Verwaltungshandeln im Baurecht schaffen?
• Wird Schluss sein mit den obskuren Bordellschließungen?
Doch wir feiern erst mal und gratulieren der mutigen und zielstrebigen Betreiberin, ihrer Anwältin Margarete von Galen und allen UnterstützerInnen.
Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 20/2009